Die 3 Säulen der Rente
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Die 3 Säulen der Rente

Ich habe nach einem meiner letzten Posts auf Instagram und Facebook diverse Fragen zu den 3 Säulen erhalten, besonders auch zur 3. Säule, bei der ich einen Teil meines Rentengeldes in ETF’s investiert habe. Diese Produkte ist in Deutschland und Österreich relativ unbekannt, da es ein Bestandteil des Schweizer Rentensystems ist, aber auch in der Schweiz verstehen viele die 3 Säulen nicht auf welchen das Schweizer Rentensystem fusst:


Die 1. Säule oder auch Staatliche Vorsorge: Die Alters- und Hinterlassen Versicherung (AHV) wird in einem sogenannten Umlageverfahren verteilt. Das bedeutet, dass jeder Arbeitnehmer in der Schweiz eine Sozialabgabe von 4.35% des Lohnes an die AHV abgeben muss und der Arbeitgeber ebenfalls zusätzlich zum normalen Lohn eine Sozialabgabe von 4.35%. Diese insgesamt 8.7% werden nicht für die eigene Rente gespart, sondern diese werden den jetzigen Rentnern ausbezahlt. Das bedeutet, dass unsere AHV Rente in Zukunft von den jungen und arbeitenden Generationen getragen wird. Durch Studium oder Arbeitslosigkeit können hier Beitragslücken entstehen, welche man jedoch nachzahlen kann. Je mehr eingezahlt wurde, was natürlich sowohl von der Höhe des Lohns und der Dauer der Einzahlung bzw. den Beitragslücken abhängt, desto mehr AHV Rente kann man erwarten. Es gibt einen Minimalbetrag der Altersrente (1195 Franken monatlich) und einen Maximalbetrag (2390 Franken monatlich), der höchstens doppelt so hoch sein darf. Bei verheirateten Rentnern gibt es einen besonderen Abzug, der umgangssprachlich auch als «Heiratsstrafe» bekannt ist, welcher besagt, dass die Summe der beiden Einzelrenten eines Ehepaars darf nicht grösser sein als 150 Prozent der Maximalrente. Wird dieser Höchstbetrag überschritten, werden die beiden Einzelrenten entsprechend gekürzt. Sprich bei Ehepaaren wird 25% weniger Rente bezahlt, was daran liegt, dass die AHV zu einer Zeit ins Leben gerufen wurde, als es nicht üblich war, dass verschiedene Personen in einem gemeinsamen Haushalt leben ohne verheiratet zu sein. Wenn man jedoch zusammenlebt, kann man sich viele Kosten teilen und spart somit, darum benötigt man im Alter auch weniger Geld. Da es heute jedoch üblich ist, dass man auch in form eines Konkubinats (unverheiratete Menschen welche zusammenleben) zusammenlebt, gibt es einen besonderen Nachteil, sollte man als Verheiratetes paar in die Rente gehen. Ich persönlich finde das ganze nicht korrekt, leider wurde jedoch jüngst in einer Abstimmung entschieden, das ganze so zu belassen. Ich hoffe, dass sich dies in Zukunft trotzdem bald ändert. Es ist möglich, diese Rente früher zu erhalten, jedoch wird damit die monatliche Rente lebenslang um 6.8% pro Jahr welches man früher in Pension geht gekürzt. Die Rente kann auch aufgeschoben werden, was die Rente für jedes weitere Jahr Arbeit um 5.2% erhöht. Auf das erwirtschaftete Geld nach der Pensionierung muss jedoch trotzdem die AHV gezahlt werden, man hat jedoch einen monatlichen Freibetrag von 1400 Franken. Die AHV ist dazu da, das Existenzminimum abzudecken, jedoch wird dies mit jedem weiteren Jahr schwerer und die Zahl der Altersarmut steigt auch immer mehr an. Ausserdem ist das Umlagesystem darauf ausgelegt, dass es stets mehr Junge Einwohner im Land braucht, welche arbeiten und den Älteren die Pension mit der AHV Umlage bezahlen. Genau dieser Umstand ist jedoch nicht mehr gegeben, da es durch die Fortschritte der Medizin und Technik immer mehr Ältere Personen gibt welche auch immer länger leben. Mittlerweile gibt es diverse andere Steuern und Beiträge, die nebenbei auch in die AHV fliessen, ohne diese wäre diese bereits heute sehr knapp besichert. Man muss kein Mathe-Genie sein, um zu erkennen, dass es für die letzten nicht mehr aufgeht, oder wie man so schön sagt: «Die letzten beissen die Hunde». Es ist also nötig, sich mit dem Thema Rente und Altersvorsorge bereits in jungen Jahren auseinanderzusetzen.


Die 2. Säule oder auch Berufliche Vorsorge: In die Pensionskasse wird eingezahlt, sofern man mehr als 21’510 Franken Jahreslohn (Stand 01.01.2021) verdient und über 25 Jahre alt ist, es ist jedoch auch möglich eine Nachzahlung von Beitragslücken zu vollziehen um etwaige Lücken zu schliessen. Die Beiträge werden zur hälfte vom Arbeitnehmer und zur hälfte vom Arbeitgeber geteilt. Die höhe des Betrages hängt wie bei der AHV vom Lohn ab und wird durch einen Prozentsatz bestimmt, dieser Beginnt mit 25 Jahren bei 3.5% (total also 7%) und endet ab 55 Jahren bis zum Renteneintritt bei 9 % (total 18%). Ältere Arbeitnehmer sind somit einerseits erfahrene Arbeiter, andererseits jedoch auch teuer, da man fast 10% auf den Lohn drauflegen muss. Es gibt viele ältere und arbeitswillige Schweizer, die deswegen mühe haben eine neue Anstellung zu finden. Anders als bei der AHV wird das Geld in der Pensionskasse nicht im Umlageverfahren aufgeteilt, sondern man zahlt auf sein eigenes BVG Konto ein. Dieses Geld wird verzinst, momentan natürlich zu einem sehr geringen Satz, und wechselt nach einem Arbeitswechsel mit zur neuen Pensionskasse des neuen Arbeitgebers. Der grösste teil des Vermögens der Schweizer befindet sich in den Pensionskassen, dieses Geld wird ebenfalls mit Eintritt in das Pensionsalter ausbezahlt. Hierbei kann man wählen, ob man das ganze Geld auf einmal ausgezahlt werden haben will oder als Monatliche Rente ausbezahlt haben will. Bei der Monatlichen Rente wird ein Umwandlungssatz des angesparten Kapitals angewendet, welcher vor kurzem noch bei 5.75 % war und nun in den nächsten Jahren auf 4.8% sinken soll. Von 100'000 Franken angespartem Kapital wäre das nun eine Altersrente von 4800 Franken im Jahr. Ich müsste somit über 20 Jahre Rente beziehen, um mein gesamtes angelegtes Kapital wieder zurück zu erhalten. Wer diese Wette eingehen will, darf das gerne tun, doch für mich ist das nichts. Es gibt jedoch Möglichkeiten, das Geld früher zu beziehen: Es ist möglich, dass man für den Kauf eines Selbstbewohnten Eigenheims seine Pensionskassengelder einsetzen kann, genau wie bei der Gründung einer Firma. Natürlich muss, falls das Haus oder die Firma verkauft werden sollten, der Betrag wieder in die Pensionskasse zurückfliessen. Eine weitere Variante ist, bei einem definitiven Wegzug aus der Schweiz: Auch hier ist es möglich, das ganze Geld auszuzahlen. Aber Obacht: Auf den ausbezahlten betrag müssen auch Steuern bezahlt werden! Die 2. Säule ist dazu da, den gewohnten Lebensstandard nach der Pensionierung weiterführen zu können, jedoch ist dies wie bei der AHV nicht mehr in jedem Fall möglich.


Die 3. Säule ist eine freiwillige private Vorsorge, bei welcher man einen gewissen Betrag pro Jahr einzahlen kann, dieser ist durch einen Maximalen jährlichen Betrag gedeckelt. Die 3. Säule gibt es in zwei Varianten, die 3a Säule ist eine gebundene Altersvorsorge für selbständig und unselbständig erwerbstätige. Gebunden bedeutet, dass über das Geld nicht frei verfügt werden kann und erst in der Pensionierung bezogen werden kann. Ein Vorbezug ist jedoch unter denselben Bedingungen wie bei der BVG / 2. Säule erlaubt. (Definitives Verlassen der Schweiz, Erwerb von Selbstbewohntem Eigentum oder Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit). Die Vorteile einer 3a Säule sind eine höhere Rendite / Zins, eine zusätzliche Altersvorsorge welche auch als komplettbetrag oder mit einem bestimmten Umwandlungssatz als monatliche Rente ausbezahlt werden kann, die Auszahlung kann jedoch bereits mit 60 ausgeführt werden und eignet sich für eine Frühpension. Der Höchstbetrag ist im Jahr 2021 bei 6883 Franken, welche man maximal in eine 3. Säule (a) einzahlen kann und von den Steuern abgezogen werden können. Die 3b Säule ist nicht gebunden, über das Geld kann frei verfügt werden und es kann jederzeit ausbezahlt werden, ausserdem hat dieses kein Einzahlungslimit und nur geringe Steuerliche Vorteile. Die 3. Säule kann sowohl bei einer Versicherung als auch bei einer Bank abgeschlossen werden. Bei einer Versicherung schliesst man einen Vertrag ab, welcher den Versicherungsnehmer Verpflichtet monatlich einen gewissen Betrag an die Versicherung zu zahlen, der Betrag kann jederzeit angepasst werden, jedoch muss man mindestens 100 franken monatlich einzahlen. Der Vorteil bei der Versicherung ist jedoch, dass man hierbei auch noch für den Todesfall oder den Erwerbsausfall abgesichert ist, ausserdem gibt es einen garantierten Zins welcher sich nicht ändert. Der Nachteil ist jedoch, dass im Falle von Arbeitslosigkeit oder anderen Finanziellen Problemen der Vertrag aufgehoben werden muss, was einige Gebühren und Kosten nach sich zieht. Durch den Zwang, dass die Beiträge monatlich bezahlt werden müssen und nicht unterbrochen werden können, entsteht meiner Meinung nach ein gewisser Zahlungszwang bzw. eine dauerhafte Verbindlichkeit. Als junger 20-Jährige/r verpflichtet man sich somit, für über 40 Jahre mindestens 100 Franken im Monat zu zahlen, weswegen von einigen Versicherungsvertretern auch grossen Druck auf junge ausgeübt wird, um eine solche Versicherung abzuschliessen, unter anderem da diese auch eine hohe Provision abwirft. Ich bevorzuge ganz klar die Variante einer Bank, bei der es keinen Zahlungszwang gibt und man einfach jedes Jahr das zahlen kann was man will und in einer Finanziellen Notlage oder bei Arbeitslosigkeit einfach nichts einzahlen kann und man dabei keine Nachteile hat. Ich habe selbst verschiedene 3. Säule Konten, alle sind bei Banken und ich werde mir auch in Zukunft keine Lösung einer Versicherung andrehen lassen. Warum ich mehrere Konten habe und wie ich das Geld, welches ich einzahle in ETF’s investieren kann und dabei auch noch Steuern sparen kann, welche Anbieter ich nutze, wie viel ich anlege, welche Performance ich dabei bisher erreichen konnte und vieles mehr erzähle ich euch gerne im nächsten Blogbeitrag, wenn es dann ausschliesslich um die 3. Säule an sich geht.

Quelle: Swisslife.ch

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