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Die Altersvorsorge: Erbschaften und steuerliche Aspekte in der Schweiz

Steuerliche Aspekte der Altersvorsorge


In der Schweiz werden Renteneinkünfte in der Regel steuerlich behandelt, wobei es Unterschiede in der Besteuerung je nach Rentenart gibt:

  • AHV-Rente: Die AHV-Rente (1. Säule) unterliegt der Einkommenssteuer. Die Höhe der Besteuerung hängt von Ihrem Gesamteinkommen und Ihrem Wohnkanton ab.

  • BVG-Rente: Die BVG-Rente (2. Säule) ist teilweise steuerfrei, und ein Teil davon wird als Einkommen besteuert. Der steuerfreie Anteil hängt vom Alter bei Rentenbeginn ab.

  • Säule: Beiträge zur Säule 3a sind steuerlich absetzbar, was bedeutet, dass sie das steuerbare Einkommen reduzieren. Die Auszahlungen aus der Säule 3a sind jedoch steuerpflichtig.


Steueroptimierung und Beratung: Die steuerliche Planung der Altersvorsorge kann komplex sein. Es ist ratsam, einen Steuerberater oder Finanzexperten zurate zu ziehen, um die besten steuerlichen Strategien für Ihre individuelle Situation zu entwickeln.


Pension

Der Eigenheimbesitz und die Altersvorsorge


Der Eigenheimbesitz kann erheblichen Einfluss auf die Altersvorsorge haben:

  • Wertsteigerung: Die Wertsteigerung Ihrer Immobilie im Laufe der Jahre kann dazu beitragen, Ihr Vermögen zu erhöhen, was sich positiv auf Ihre finanzielle Situation im Ruhestand auswirken kann.

  • Mietkostenersparnis: Wenn Sie in Ihrem Eigenheim wohnen, fallen keine Mietkosten an. Dies kann dazu beitragen, Ihre monatlichen Ausgaben im Ruhestand zu reduzieren.

  • Verkauf oder Vermietung: Sie haben die Möglichkeit, Ihre Immobilie zu verkaufen oder sie zu vermieten, um zusätzliches Kapital für die Altersvorsorge zu erhalten.

  • Erbe: Wenn Sie Ihr Eigenheim vererben, kann es für Ihre Erben von Vorteil sein und eine Form der Nachlassplanung darstellen.


Immobilien spielen im Rentenalter eine wichtige Rolle:

  • Wohnkosten: Im Rentenalter können Wohnkosten einen erheblichen Teil des Budgets ausmachen. Der Eigenheimbesitz kann dazu beitragen, diese Kosten zu reduzieren, insbesondere wenn das Eigenheim bereits abbezahlt ist.

  • Kapitalfreisetzung: Sie haben die Möglichkeit, Ihre Immobilie zu verkaufen oder sie zu vermieten, um Kapital freizusetzen, das Sie für Ihre Altersvorsorge nutzen können.

  • Wohnumgebung: Der Komfort und die Vertrautheit Ihres Eigenheims können im Alter von unschätzbarem Wert sein und zur Lebensqualität beitragen.

  • Nachlassplanung: Die Immobilie kann auch Teil Ihrer Nachlassplanung sein und an Ihre Erben übergehen.


Pensioniertes Ehepaar

Absichern von Invalidität und Tod


Um sich gegen finanzielle Risiken im Zusammenhang mit Invalidität und Tod abzusichern, gibt es verschiedene Optionen:

  • Invaliditätsversicherung: Die Invaliditätsversicherung (IV) ist in der Schweiz obligatorisch und bietet Schutz im Falle einer dauerhaften Invalidität. Die IV zahlt Renten und Leistungen, um den Lebensunterhalt zu sichern.

  • Lebensversicherung: Eine Lebensversicherung kann den Hinterbliebenen finanzielle Sicherheit bieten, wenn der Hauptverdiener stirbt. Die Auszahlung der Lebensversicherung kann zur Deckung von Schulden, Bestattungskosten und dem Lebensunterhalt verwendet werden.

  • Unfallversicherung: Die Unfallversicherung bietet Schutz bei Unfällen, die zu Invalidität oder Tod führen. Sie kann eine zusätzliche Absicherung zur IV sein.


Sinnvolle Versicherungen

Neben den oben genannten Versicherungen gibt es weitere, die im Kontext der Altersvorsorge sinnvoll sein können:

  • Krankenversicherung: Eine angemessene Krankenversicherung ist entscheidend, um Gesundheitskosten im Alter abzudecken.

  • Langzeitpflegeversicherung: Diese Versicherung kann die Kosten für Langzeitpflege im Alter decken, die in der Regel nicht von der Krankenversicherung übernommen werden.

  • Haftpflichtversicherung: Haftpflichtversicherung schützt vor finanziellen Verlusten, wenn Sie anderen Schaden zufügen.

  • Vermögenshaftpflichtversicherung: Diese Versicherung bietet Schutz vor finanziellen Verlusten, die aus Schäden an Ihrem Vermögen entstehen können.


Opa und Enkelin

Altersvorsorge und Erben

Die Altersvorsorge kann Auswirkungen auf das Erbe haben, insbesondere in Bezug auf die Verteilung von Vermögenswerten und die finanzielle Situation der Hinterbliebenen:

  • Erbschaftssteuer: Die AHV-Rente und andere Renteneinkünfte sind in der Regel von der Erbschaftssteuer befreit. Dies bedeutet, dass sie steuerlich günstig vererbt werden können.

  • Veräusserung von Immobilien: Wenn Ihr Vermögen Immobilien umfasst, kann dies Auswirkungen auf das Erbe haben. Es ist wichtig zu klären, ob und wie diese Immobilien im Todesfall verteilt oder verkauft werden.


Was sollte man bei der Testamentserstellung beachten?

  • Begünstigte benennen: Sie können begünstigte Personen für Ihre Altersvorsorgekonten und Versicherungen benennen. Dies ermöglicht es Ihnen, die Verteilung der Gelder gezielt zu steuern.

  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: In einem Testament sollten auch Anweisungen zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung enthalten sein, um sicherzustellen, dass Ihre medizinischen und finanziellen Entscheidungen im Einklang mit Ihren Wünschen stehen.

  • Nachlassplanung: Ein gut durchdachtes Testament kann sicherstellen, dass Ihr Vermögen und Ihre Altersvorsorge gemäss Ihren Vorstellungen an Ihre Erben übergehen.

  • Rechtliche Beratung: Die Beratung durch einen Anwalt oder Notar kann bei der Testamentserstellung und der Nachlassplanung von grossem Nutzen sein, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Aspekte berücksichtigt werden.


Ehepaar in Rente

Beispielrechnung für die Rente von Tim (Einzelperson):


Tim ist 35 Jahre alt

Durchschnittliches versichertes Einkommen: 70.000 CHF pro Jahr

Anzahl der Beitragsjahre in die AHV und BVG: 30 Jahre

Einzahlungen in die 3. Säule (Säule 3a und 3b): 6.000 CHF pro Jahr

Rentenbeginn: 65 Jahre


AHV-Rente für Tim:

Die AHV-Rente wird aufgrund der Beitragszeiten und des durchschnittlichen versicherten Einkommens berechnet. In diesem Fall beträgt das versicherte Einkommen 70.000 CHF.


Die Berechnung der monatlichen AHV-Rente für Tim:

70.000 CHF * 0,4 (40% des versicherten Einkommens) = 28.000 CHF jährlich

28.000 CHF / 12 Monate = 2.333,33 CHF pro Monat

Tim wird voraussichtlich eine monatliche AHV-Rente von 2.333,33 CHF erhalten.


BVG-Rente für Tim:

Die BVG-Rente wird aufgrund der Beitragszeiten und des versicherten Einkommens in der beruflichen Vorsorge berechnet. In diesem Fall beträgt das versicherte Einkommen ebenfalls 70.000 CHF.


Die Berechnung der BVG-Rente von Tim:

Jährliche Beiträge: 70.000 CHF (durchschnittliches versichertes Einkommen) * 18% (gesetzlicher BVG-Satz) = 12.600 CHF pro Jahr

Kumulierte Beiträge nach 30 Jahren: 12.600 CHF * 30 Jahre = 378.000 CHF

Der Umwandlungssatz von 6,8% wird angewendet, um das BVG-Guthaben in eine monatliche Rente umzurechnen:


BVG-Guthaben (Pensionskasse): 378.000 CHF * 0,068 (Umwandlungssatz) = 25.704 CHF pro Jahr

Monatliche BVG-Rente: 25.704 CHF / 12 Monate = 2.142 CHF pro Monat

Tim wird voraussichtlich eine monatliche BVG-Rente von 2142 CHF erhalten.


3. Säule für Tim mit 2% Rendite:

Tim tätigt Einzahlungen in die 3. Säule (Säule 3a und 3b) von insgesamt 6.000 CHF pro Jahr. Diese Beiträge werden mit einer jährlichen Rendite von 2% angelegt.


Die kumulierten Beiträge in der 3. Säule über 30 Jahre betragen:

6.000 CHF * 30 Jahre = 180.000 CHF

Unter Berücksichtigung der Rendite von 2% pro Jahr erhöht sich der Betrag in der 3. Säule auf:

180.000 CHF * (1 + 0,02)^30 = 266.845,03 CHF

Tim kann diese Summe nutzen, um eine monatliche Rente zu generieren. Wenn wir davon ausgehen, dass er diese Summe gleichmässig über 20 Jahre verteilt, ergibt sich:

266.845,03 CHF / 20 Jahre / 12 Monate = 1.114,36 CHF pro Monat

Tim wird voraussichtlich eine monatliche 3. Säule-Rente von 1.114,36 CHF erhalten.


Insgesamt kommen wir damit auf folgende Werte:


AHV: 2.333,33 CHF

BVG: 2142 CHF

3. Säule: 1.114,36

Total: 5.589,69 CHF


Tim hat in der Rente somit weniger Geld zur Verfügung als das er als Lohn für die geleistete Arbeit erhalten hatte. Gleichzeitig kommen zusätzliche Kosten hinzu, welche im Alter immer teurer werden wie Gesundheitskosten und Kosten für Versicherungen und Prämien. Hinzu kommen noch grössere Steuerlasten, da die 3. Säule nicht mehr abgezogen werden kann und auch viele Abzüge nicht mehr geltend gemacht werden können.


Oma und Enkel

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